Errichtung einer solarbetriebenen Wasserentsalzungsanlage in Khan Younis
Durch deine Spende wird die Errichtung und Inbetriebnahme einer solabetriebenen Wasserentsalzungsanlage in Khan Younis mitfinanziert. Die Anlage soll eine Leistung von 200.000 Litern pro Tag haben und rund 50.000 mitversorgen.
Saubere und sichere Wasserversorgung rettet leben und trägt nachhaltig zum Schutz gefährdeter Menschen bei. Stabilität und ein Leben in Würde wird durch die Wasserversorgung langfristig gefördert.

Mit zahlreichen Spenden wurden Waisen und deren Familien unterstützt.
Durch die Hilfe erhielten die Waisenkinder Lebensmittel, Kleidung, Unterkunft und emotionalen Beistand durch einen Betreuer vor Ort.
Als Waise zählt ein Kind, welches eines oder beide Elternteile verloren hat.

Solltest du andere Fragen haben, oder Ideen für die Kareem Stiftung, dann kannst du uns über unser Kontaktformular erreichen.
Ja, denn die Kareem-Stiftung ist durch das Finanzamt Köln-West als gemeinnützig anerkannt. Entsprechend können Sie Spenden und Zustiftungen an die Kareem Stiftung steuerlich geltend machen.
Die Kareem Stiftung verschickt Spendenbescheinigungen automatisch ca. 6-8 Wochen nach Jahresende per E-Mail. Bitte hinterlasse hierfür bei uns stets deine aktuelle E-Mail-Adresse sowie deine aktuelle Anschrift. Falls du keine Bescheinigung erhalten hast oder deine Bescheinigung verloren hast, kontaktiere uns bitte.
Als durch die Finanzbehörden anerkannte, gemeinnützige Stiftung sind wir regelmäßig dazu verpflichtet, unsere Finanzen offen zu legen und unsere Projektumsetzungen nachzuweisen. Auch unser treuhändischer Verwalter, United for Humanity, ist gemeinnützig und veröffentlicht zudem jedes Jahr einen Jahresbericht, in dem die Finanzen und Projekte nachverfolgt werden können. Zu guter Letzt: Als durch den Islam inspirierte Stiftung sehen wir es als unsere Pflicht und Verantwortung gegenüber Allah an, verantwortungsvoll mit den Spendengeldern umzugehen und dafür zu sorgen, dass die Spenden bei den Bedürftigen ankommen.
Eine Zustiftung ist eine Einzahlung in das Stiftungskapital einer Stiftung. Das Stiftungskapital verbleibt in der Stiftung und kann nicht ausgezahlt oder für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben werden. Das Stiftungskapital wird angelegt, und lediglich die Gewinne aus der Anlage werden für gemeinnützige Zwecke verwendet. Eine Spende hingegen kann sofort für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und verbleibt nicht dauerhaft in der Stiftung. Mehr dazu auf der Seite zu Sadaqah Jariyah.