Du kannst der Kareem Stiftung Geld zustiften, welches in der Stiftung als Stiftungskapital verbleibt. Die Erlöse des Stiftungskapitals werden für gemeinnützige Zwecke verwendet.
"Wenn ein Mensch stirbt, hören alle seine Taten auf, außer drei: eine fortwährende Spende (Sadaqah Jariyah), nützliches Wissen, das er hinterlassen hat, und ein rechtschaffenes Kind, das für ihn betet."
Der Gesandte Allah's ﷺ (Sunan an-Nasa'i 3651)
Das Stiftungskapital wird sicher angelegt und Gewinne werden generiert. Als islamisch motivierte Stiftung wird das Kapital ausschließlich in halal Anlagen angelegt.
Durch das Anlegen des Stiftungskapital generiert die Stiftung regelmäßig Gewinne. Diese Gewinne können für gemeinnützige Projekte verwendet werden.
Das Stiftungskapital kann gesetzlich nicht ausgezahlt oder ausgegeben werden. Das heißt, dass es dauerhaft in der Stiftung verbleibt und langfristig gemeinnüztige Zwecke finanzieren kann.
Auf unserer Website und in unserem Blog informieren wir regelmäßig über die Gewinne, die durch das Stiftungskapital in der Stiftung generiert werden.
Wir informieren regelmäßig über die Verwendung der Gewinne aus unserem Stiftungskapital. So kann immer nachverfolgt werden, welchen Zwecken die Gewinne zugute kommen.
Die Zukunft der gesamten Kareem Stiftung wird maßgeblich vom Stiftungskapital beeinflusst. Wir informieren regelmäßig über die Zukunftspläne der Stiftung und geplante Projekte.

Stifte noch heute. Mit einer Stiftung kannst du langfristig die Finanzierung gemeinnütziger Projekte sicherstellen und Gutes in der Welt bewirken.
Solltest du andere Fragen haben, oder Ideen für die Kareem Stiftung, dann kannst du uns über unser Kontaktformular erreichen.
Ja, denn die Kareem-Stiftung ist durch das Finanzamt Köln-West als gemeinnützig anerkannt. Entsprechend können Sie Spenden und Zustiftungen an die Kareem Stiftung steuerlich geltend machen.
Die Kareem Stiftung verschickt Spendenbescheinigungen automatisch ca. 6-8 Wochen nach Jahresende per E-Mail. Bitte hinterlasse hierfür bei uns stets deine aktuelle E-Mail-Adresse sowie deine aktuelle Anschrift. Falls du keine Bescheinigung erhalten hast oder deine Bescheinigung verloren hast, kontaktiere uns bitte.
Als durch die Finanzbehörden anerkannte, gemeinnützige Stiftung sind wir regelmäßig dazu verpflichtet, unsere Finanzen offen zu legen und unsere Projektumsetzungen nachzuweisen. Auch unser treuhändischer Verwalter, die Islamic Relief Stiftung, ist gemeinnützig und veröffentlicht zudem jedes Jahr einen Jahresbericht, in dem die Finanzen und Projekte nachverfolgt werden können. Zu guter Letzt: Als durch den Islam inspirierte Stiftung sehen wir es als unsere Pflicht und Verantwortung gegenüber Allah an, verantwortungsvoll mit den Spendengeldern umzugehen und dafür zu sorgen, dass die Spenden bei den Bedürftigen ankommen.
Eine Zustiftung ist eine Einzahlung in das Stiftungskapital einer Stiftung. Das Stiftungskapital verbleibt in der Stiftung und kann nicht ausgezahlt oder für den gemeinnützigen Zweck ausgegeben werden. Das Stiftungskapital wird angelegt, und lediglich die Gewinne aus der Anlage werden für gemeinnützige Zwecke verwendet. Eine Spende hingegen kann sofort für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und verbleibt nicht dauerhaft in der Stiftung. Mehr dazu auf der Seite zu Sadaqah Jariyah.